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Finanziell

Kreditablehnung: So steigern Sie die Chancen auf einen Kredit

Um einen Kredit zu beantragen ist es notwendig eine gewisse Vorarbeit zu leisten um das günstigste Angebot aufzuspüren und sich für den passenden Anbieter entscheiden zu können. Es ist vor allem besonders unerfreulich wenn man sich für ein Kreditangebot entscheidet, der Kreditantrag aber vom gewählten Anbieter abgelehnt wird.

Die Ablehnung bei einem Anbieter bedeutet aber nicht automatisch das andere Kreditinstitute den Kreditwunsch nicht realisieren können. Man sollte sich allerdings Gedanken darüber machen, warum es zu einer Kreditablehnung gekommen ist und die Situation analysieren. Hierzu ist es erst einmal wichtig die Gründe für die Ablehnung des Kreditantrages beim Anbieter in Erfahrung zu bringen.

 

Gründe für eine Kreditablehnung

Man kann sich bei einem Gespräch mit den jeweiligen Servicemitarbeitern des Kreditanbieters nach den genauen Gründen für die Kreditablehnung erkundigen.

Einer der häufigsten Ablehnungsgründe ist die nicht ausreichende Kreditfähigkeit. Dies liegt zumeist an der mangelnden Kreditwürdigkeit des jeweiligen Kunden.

Verfügt der Antragsteller über ein zu geringes bzw. unregelmäßiges Einkommen oder sind die fixen monatlichen Ausgaben zu hoch, so wird dem Kreditwunsch meistens nicht nachgekommen und es erfolgt die Ablehnung.

Besondere Schwierigkeiten bei der Kreditbewilligung haben Kreditnehmer deren Bonität durch einen negativen Schufa-Eintrag eingeschränkt wird. Hierbei sollten Betroffene zunächst versuchen ihren Schufa Score zu verbessern.

 

Voraussetzungen für einen Kredit beachten

Damit die persönlichen Chancen auf eine Kreditbewilligung erhöht werden können, sollten Kreditsuchende sich im Vorfeld genau informieren welche Voraussetzungen bei den jeweiligen Anbietern gefordert werden.

Positiv und sehr Befürwortend für die Genehmigung eines Kredites ist es, wenn der Kreditnehmer geeignete Kreditsicherheiten besitzt.

Hierbei unterscheidet man zwischen Sachsicherheiten und Personalsicherheiten.

 

Sachsicherheiten

– Verpfändung

– Hypotheken

– Abtretung von Ansprüchen

 

Personalsicherheiten

– Nennung eines Bürgen

Merke: Personalsicherheiten werden immer von einer Dritten Person geliefert. So z.B. stellt die Nennung eines Bürgen eine zusätzliche Kreditsicherheit dar.