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Haus und Garten

Umzug in München: die Kalkulation der Umzugskosten

Ein Umzug in München ist immer mit hohen Kosten verbunden. Aber wie teuer ist er? Eine genaue Antwort auf diese Frage gibt es leider nicht. Denn die Kosten für einen Umzug können sehr unterschiedlich ausfallen. Vor allen in Großstädten wie München muss man mit ein paar Tausend Euro rechnen. Bei der groben Kalkulation können Sie ein paar Annahmen treffen, die die Kostenschätzung erleichtern und Ihnen helfen dabei, den Umzug in München günstig zu organisieren.

Standardumzugskosten kalkulieren

Bei der Kalkulation der Umzugskosten muss man unbedingt beachten:

  • Die Ausstattung der Räume und ihren „Füllstand“,
  • Eine Loggia oder ein Balkon voll mit Möbeln und Pflanzen,
  • Den Inhalt der Garage, des Speichers oder des Dachbodens.
  • Die Lage der alten oder neuen Wohnung: wenn sich die Wohnungen höher als im 3. OG befinden, werden für jedes weitere OG jeweils 2 Euro pro m³ des Umzugsgutes aufgeschlagen,
  • Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den Umzugswagen (neue und alte Wohnung) beträgt jeweils 10 m. Für jede weitere 10 m wird üblicherweise 1 Euro pro m³ aufgeschlagen.

In die Kalkulation sollen Sie folgende Kosten einbeziehen:

  • Preis für jeden zu transportierenden m³: 25 Euro,
  • Preis für jeden m³ pro 10 km Entfernung: 8 Euro.

Sonderkosten für den Umzug

Beim Umzug müssen Sie noch zusätzliche Kosten für Möbelmontage, Küchenabbau sowie Miete oder Kauf von Umzugskartons und Verpackungsmaterial einrechnen. Wenn Sie große Pflanzen haben, die Sie in die neue Wohnung mitnehmen, wird das ebenfalls den Umzugspreis beeinflussen. Sonderkosten entstehen auch beim Transport von sperrigen Sachen, wie zum Beispiel ein Klavier, ein schwerer Tresor oder Sportgeräte.

Umzugskosten steuerlich geltend machen

Die entstandenen Umzugskosten können Sie selbstverständlich steuerlich geltend machen. Bei einem berufsbedingten Umzug können Sie die Kosten in der Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt. Bei einem Privatumzug können Sie 20 % der Umzugskosten und maximal 4.000 Euro pro Jahr absetzen.